Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-335
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage rückverwiesen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Margot Baustian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Hauptausschuss Bobitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss Bobitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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18.04.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 43 Abs. 6 KV M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.
Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).
Der Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Bobitz konnte im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt nicht ausgeglichen werden.
Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes beauflagt.
Mit Einreichung der Haushaltssatzung und der Haushaltspläne für das Jahr 2011 bei der Kommunalaufsicht ist gleichzeitig ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen, wenn die Gemeinde keinen ausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalt 2011 nachweisen kann. Da dies für die Gemeinde Bobitz der Fall ist, ist die Notwendigkeit der Konzepterarbeitung gegeben.
