Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-399
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Diana Kinne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Bobitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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18.04.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 ist bei der Gebührenberechnung ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen , der bei der Straßenreinigung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die bisherige Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bobitz vom 17.12.2007 war zu überarbeiten, da die für die Gebührensätze zu Grunde gelegte Kalkulation die Jahre 2004 bis 2006 umfasste.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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38 kB
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21 kB
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