Beschlussvorlage - VO/GV11/2008-033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Ventschow beschließt, ein Teilstück der anonymen Grabfläche  für die  anonyme Urnenbeisetzung mit Grabtafel (30 cm x 25 cm) abzutrennen.

Die Grabplatzgebühren betragen  255,65 € (analog der Gebühren für die anonyme Bestattung), zuzüglich der Kosten für die Namensplatte.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch Ventschower Einwohner wurde angeregt von der Fläche für die anonyme Beisetzung einen Teil abzutrennen.

Auf dem abgetrennten Bereich sollen Urnen in Reihe, d.h. im Abstand von 0,40 x 0,40 m, fast anonym beigesetzt werden. Fast bedeutet, dass eine genormte Namenstafel ( nur Nachname) in den Maßen von 0,30 x 0,25 m und 0,06 m Dicke aufgelegt werden muss.

Die Gebühren entsprechen der normalen anonymen Beisetzung, d.h. 255,65 €, zuzüglich der Kosten für die Namensplatte.

 

 

 

 

 

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