Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-410

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 und der Verordnung über die bauliche Nutzung der

    Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132),

    zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz

    vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der

    Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV

    90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Gemeindevertretung den

    Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 „Biogasanlage Hof Petersdorf“ für das Gebiet:

    Gemarkung Dorf Mecklenburg/ Petersdorf, Flur 2 / 1, Flurstücke- Nr. 265/2 (teilw.), 266,

     267 (teilw.), 36 (teilw.), 38 (teilw.), 40, 55 (teilw.), bestehend aus der Planzeichnung

     (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

2. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur

    Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt

    zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der

    Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Anlagen

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