Beschlussvorlage - VO/GV11/2011-211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Landkreis NWM die Installation und den Betrieb einer Antenne für das digitale Alarmierungsnetz für die Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz im Landkreis NWM an der Sporthalle zu gestatten. Sämtliche, mit dem Einbau, der Unterhaltung und des Betriebes der Anlage entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Betreibers.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Nutzungsvertrag gemäß des Mustervertrages der Stadt Dassow mit dem Landkreis abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Absatz 1 b des Brandschutzgesetz MV haben die Gemeinden Maßnahmen zur Alarmierung der Feuerwehr zu gewährleisten. Da die bisherige analoge Alarmierung auf ein digitales Alarmierungsgesetz umgestellt wird, macht sich u. a. in Ventschow die Errichtung eines Funkmastes mit Antenne in Form einer Peitsche erforderlich. Als günstiger Standort für die 15 m hohe Anlage wurde vom Projektionsbüro die östliche Seite der Sporthalle in Ventschow ausgewählt.

Im Geräteraum der Sporthalle soll dazu ein Digitaler Alarmumwandler (DAU) angebracht werden.

Der Einbau, die Wartungs- und Betriebskosten (z.B. Strom) sowie die Versicherung der Anlage übernimmt der Landkreis.

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Anlagen

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