Beschlussvorlage - VO/GV03/2010-141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Groß Stieten beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben, und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Groß Stieten konnte im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt nicht ausgeglichen werden.

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes beauflagt.

Der Haushaltsplan 2011 der Gemeinde Groß Stieten konnte im Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden. Der Finanzhaushalt weist im Bereich der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ein Defizit von 108.200 € aus. Mit Prüfung der Haushaltssatzung 2011 durch die Kommunalaufsicht wurde die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erneut gefordert.

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