Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-103
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratungsvorlage zur Hortnutzung im Zusammenhang mit der Vollen Halbtagsschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeiter:
- Marion Stasiak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Anhörung
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20.02.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Elternrat der Kindertagesstätte wendet sich mit der Frage an die Gemeinde als
Träger derselben, ob die tägliche Nutzungszeit im Hort nicht entsprechend der
Programme der Vollen Halbtagsschule aufgerechnet und dann wöchentlich berechnet
auf den Abschluss der Betreuungsverträge angerechnet.
So z. B.
wenn am Dienstag ein Kind die Projekte der vollen Halbtagsschule nutzt und sich
dadurch der Wochenbedarf auf 15 Stunden berechnen würde, dann könnte man für
dieses Kind im Hort nur einen Teilzeitplatz benötigen und bezahlen.
Der Gesetzgeber
hat im § 5 Abs. 2 Satz 2 Hortförderung im KiföG M-V jedoch geregelt; Sie
erfolgt in der Regel im Umfang von bis zu sechs Stunden oder drei Stunden von
montags bis freitags außerhalb der Unterrichtszeiten.
Im
Kommentar wird genauer ausgeführt: Das KiföG gestattet keine flexible
Verteilung des Zeitumfanges auf mehrere Tage innerhalb einer wöchentlichen
Betreuungsdauer…
Das heißt
konkret, wenn an einem Tag in der Woche das Kind mehr als drei bis zu 6 Stunden
täglich die Hortbetreuung nutzt, dann ist dies ein Ganztagsplatz. Hierbei ist
unabhängig, dass vielleicht an drei anderen Tagen das Kind nur zwei Stunden im
Hort ist.
Dies
sollten die Abgeordneten zur Diskussion wissen.
