Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-763

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.               Die Anregungen seitens der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Kleinen wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage – tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:

-              zu berücksichtigende Anregungen

-              teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

-              nicht berücksichtigte Anregungen.

 

2.              Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Kleinen sind  – in der Begründung berücksichtigt.

 

3.              Das Bauamt des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die  Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Kleinen unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.              Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Kleinen zur  Genehmigung beim Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung mit einer Stellungnahme  beizufügen.

 

5.               Die Abwägung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Kleinen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen fasst den Abwägungsbeschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Auf der Grundlage des Beteiligungsverfahrens kann das Planverfahren abgeschlossen werden.

Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:

-              zu berücksichtigende Anregungen,

-              teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

-              nicht zu berücksichtigende Anregungen.

Die Abwägung wird beschlossen.

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Anlagen

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