Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-420

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 4 Gut Saunstorf- Ort der Stille – hier: Bau eines Carports an der westlichen Grundstücksgrenze vor der Gebäudefassade zu.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den WA- Gebieten sind Garagen, überdachte Stellplätze und Nebenanlagen nur hinter der straßenseitigen Gebäudefront zulässig.

Lt. Antrag ist die Errichtung eines Carports auf der westlichen Gebäudeseite durch die örtlichen Gegebenheiten unmöglich. Auf der Ostseite ist die Positionierung theoretisch denkbar, aber aus ökologischen Gründen (Länge der Auffahrt) nicht vertretbar.

Zudem stellt der Carport auf der Ostseite hinter der Gebäudefassade eine besondere Härte für den Bauherrn und dessen Nachbarn dar. (Siehe Begründung)

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Anlagen

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