Beschlussvorlage - VO/GV10/2011-246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 Abs. 6 KV M-V ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werde, ist gemäß § 43 Abs. 7 KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den ausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushaltsplan 2011 der Gemeinde Hohen Viecheln konnte im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt nicht ausgeglichen werden.

Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2011, am 05.04.2011, hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde die Gemeinde Hohen Viecheln beauflagt ein Haushaltssicherungs-konzept zu erstellen.

 

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