Beschlussvorlage - VO/GV12/2011-214
Grunddaten
- Betreff:
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Umwidmung von Mitteln aus der Infrastrukturpauschale
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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29.06.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Barnekow beschließt, die nicht verbrauchten Mittel aus der Infrastrukturpauschale in Höhe von 13.946,62 für die im Jahr 2009 durchgeführte Maßnahme Dachsanierung Feuerwehrgerätehaus und für die im Jahr 2010 durchgeführte Maßnahme Abriss Garagen, zu verwenden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Barnekow erhielt bis zum Jahr 2009 Zuweisungen aus der Infrastrukturpauschale.
Die Bewirtschaftung dieser Mittel soll bis zum Jahresende 2011 durch das Innenministerium abgeschlossen sein.
Nicht verbrauchte Mittel sind dann zurückzuzahlen.
Aus ehemaligen Investitionsmaßnahmen stehen nichtverbrauchte Mittel der Infrastrukturpauschale in Höhe von 13.946,62 zur Verfügung.
Die Gesamtsumme ergibt sich aus folgenden Maßnahmen:
- 3.220,58 Ansparung, bisher keine Maßnahme benannt
- 5.300,00 Altanliegerbeiträge Schmutzwasser (vom ZV zurückerstattet)
- 5.426,04 Erlösauskehr (als Maßnahme nicht anerkannt für die Verwendung)
Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde Barnekow, weist der Haushalt 2011 keine anrechenbaren Investitionsmaßnahmen aus.
Für eine sachgerechte Verwendung der Restmittel aus der Infrastrukturpauschale können nur die im Jahr 2009 durchgeführte Dachsanierung auf dem Feuerwehrgerätehaus und der Abriss der Garagen im Jahr 2010 benannt werden.
Die Zuordnung erfolgt für die Dachsanierung (12.702,10 ) anteilige ISP-Mittel von 8.520,58 und für den Abriss der Garagen (6.408,15 ) anteilige ISP-Mittel von 5.426,04 .
