Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-385

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet : Ortsteil Bobitz/ Gemarkung Groß Krankow, Flur 1, Flurstücke- Nr. 130/27,

    soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

    Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha.

   

    Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-          Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur gewerblichen Nutzung des Grundstückes,

-          Unter Berücksichtigung der Nutzungsarten angrenzender Grundstücke ( Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete ) ist das Baugebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung als

       „eingeschränktes Gewerbegebiet GE“ festzusetzen.

   

2. Das Maß der baulichen Nutzung ist dem Charakter der Umgebungsbebauung anzupassen.

    

3. Die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Natur- und 

    Landschaftsschutzes sind zu ermitteln und im Plan festzusetzen.

 

4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der

    Verwaltung durchzuführen.

 

5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2

    BauGB sind durchzuführen.

    

6. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Planaufstellung liegt ein Antrag des Herrn Ralph Schnell zugrunde.

Herr Schnell ist Eigentümer der Flurstückes- Nr. 130/27 der Gemarkung Groß Krankow, Flur 1, in nordwestlicher Ortsrandlage von Bobitz und beabsichtigt, das Grundstück städtebaulich zu entwickeln.

Geplant ist, in Ergänzung der vorhandenen Bebauung das Gebiet zu erschließen und die Voraussetzungen für eine weitere bauliche Nutzung zu schaffen.

Hierfür soll das Grundstück entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde

als „ Gewerbegebiet „ überplant werden.

Im direkten Anschluss an das Firmengelände der Autowerkstatt von Herrn Schnell, sollen Bauflächen für eine ergänzende gewerbliche Nutzung bereitgestellt werden.

Die Lage und Größe des Grundstückes sowie die vorhandenen erschließungstechnischen Bedingungen bieten hierfür günstige Voraussetzungen.

 

Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Überplanung entstehen, zu übernehmen. Mit der Planung wurde das Büro für Architektur und Bauleitplanung aus Wismar beauftragt.

 

 

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Anlagen

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