Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-417
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zur Verschiebung des Windeignungsgebietes Nr. 9 zwischen Testorf und Harmshagen der Gemeinde Testorf- Steinfort
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Allris Admin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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27.04.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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21.06.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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04.07.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bobitz hat als Nachbargemeinde die Möglichkeit Stellung zur Verschiebung des Windeignungsgebietes Nr. 9 zwischen Testorf und Harmshagen der Gemeinde Testorf- Steinfort zu nehmen.
Lt. Schreiben der Stadt Grevesmühlen ist der Vorschlag die Verlegung /Verschiebung des Windeignungsgebietes Nr. 9 mit 5 Windkraftanlagen in östliche Richtung um ca. 1.000m mit veränderter Umrissgestaltung. Das Gebiet befindet sich ausschließlich auf dem Territorium der Gemeinde Testorf- Steinfort und wird die Gemeindegrenze der Gemeinde Bobitz zu den Ortslagen Klein Krankow und Neuhof nicht überschreiten (siehe Anlage 2). Die Abstände zu Klein Krankow betragen ca. 1.300m und zum Ortsteil Neuhof (Splittersiedlung) ca. 800m. Im neuen Vorschlagsgebiet ist die Errichtung von max. 5 Windkraftanlagen mit einer Narbenhöhe von 113m geplant.
Ziel der Verschiebung soll lt. Schreiben die Erhöhung der Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung sein. Langfristiges Ziel der Gemeinde Testorf- Steinfort ist es die gegenwärtig vorhandenen 4 Windkraftanlagen mit einer Narbenhöhe von 65m im Eignungsgebiet nur bis zum Laufzeitende betrieben werden und danach ersatzlos abgebaut werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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339,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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