Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-420
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 4 Gut Saunstorf "Ort der Stille" der Gemeinde Bobitz, hier: Neubau eines Carports auf dem Flurstück 20/2, Flur 1, Gemarkung Saunstorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Allris Admin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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21.06.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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04.07.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In den WA- Gebieten sind Garagen, überdachte Stellplätze und Nebenanlagen nur hinter der straßenseitigen Gebäudefront zulässig.
Lt. Antrag ist die Errichtung eines Carports auf der westlichen Gebäudeseite durch die örtlichen Gegebenheiten unmöglich. Auf der Ostseite ist die Positionierung theoretisch denkbar, aber aus ökologischen Gründen (Länge der Auffahrt) nicht vertretbar.
Zudem stellt der Carport auf der Ostseite hinter der Gebäudefassade eine besondere Härte für den Bauherrn und dessen Nachbarn dar. (Siehe Begründung)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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410,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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643,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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633,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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901,1 kB
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