Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-421
Grunddaten
- Betreff:
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vorhabenbezogener B-Plan Nr. 03 "Fischzuchtanlage Glashagen“ Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Allris Admin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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21.06.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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04.07.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. | Die zum Entwurf v. 14.02.2011 (ergänzt: 21.02.2011) abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.
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2. | Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619), beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03, für das Gebiet "Fischzuchtanlage Glashagen", westlich von Glashagen, südlich von Rastorf und nördlich der Landesstraße 31, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 wird gebilligt (Anlage 3).
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3. | Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Dazu ist dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung gem. § 10 (4) BauGB beizufügen.
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der am 14.02.2011 gebilligte Planentwurf wurde um die nachrichtliche Übernahme eines Bodendenkmals ergänzt und durchlief in dieser Fassung die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung. Die Bürger haben keine Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen der Behörden und TöB konzentrieren sich auf die erneut auf die Abwasserbeseitigung, auf das Verhältnis des vorhabenbezogenen B-Plans zum FNP und auf die Aufhebung des B-Plans Nr. 08.
Die Abwasserbehandlung wurde im März mit der unteren Wasserbehörde erörtert; inzwischen wurde durch den Vorhabenträger eine Regenwasser-Einleitgenehmigung in die anliegende Vorflut und eine wasserrechtliche Erlaubnis für eine priv. Kleinkläranlage über 12 EW beantragt.
Der F-Plan ist inzwischen wirksam. Damit ist der vorhabenbezogene B-Plan nach § 8 (2) BauGB aus dem FNP entwickelt. Gem. § 10 BauGB besteht kein Genehmigungsvorbehalt, der vorhabenbezogene B-Plan darf durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses unmittelbar in Kraft gesetzt werden. Aufgrund des Abstimmungsergebnisses mit der Raumordnung ist der F-Plan im nächsten Änderungsverfahren durch Darstellung eines Sondergebietes Fischzucht zu ändern.
Das Aufhebungsverfahren wird auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 14.02.2011 nunmehr mit dem Scoping nach § 4 (1) BauGB eingeleitet.
Aus technologischen Gründen (Einbau einer Kranbahn) wurde vorhabenseitig nochmals eine Korrektur der zulässigen Hallenoberkante vorgenommen: Oberkante 9,00 m (bisher 8,50 m).
Mit Vorliegen des Durchführungsvertrages und nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens sind die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss nunmehr gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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371,6 kB
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1,8 MB
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