Beschlussvorlage - VO/GV10/2008-050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln erteilt ihre Zustimmung zur Wahl von Ricardo Janzer zum Stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hohen Viecheln und beruft ihn in diese Funktion.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03. Mai 2002 wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Stellv. Gemeindewehrführer.

In der Jahreshauptversammlung der FFw Hohen Viecheln am 25.01.2008 wurde der Kamerad Ricardo Janzer mit der beschlussnotwendigen 2/3-Mehrheit zum Stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl der Orts- und Gemeindewehrführer und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

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