Beschlussvorlage - VO/GV10/2008-050
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung des Stellvertretenden Gemeindewehrführers der Gemeinde Hohen Viecheln und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Holger Lehmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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25.02.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß §
12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen
durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der
Bekanntmachung der Neufassung vom 03. Mai 2002 wählen die aktiven Mitglieder
der Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Stellv.
Gemeindewehrführer.
In
der Jahreshauptversammlung der FFw Hohen Viecheln am 25.01.2008 wurde der
Kamerad Ricardo Janzer mit der beschlussnotwendigen 2/3-Mehrheit zum Stellv.
Gemeindewehrführer gewählt.
Gemäß
§ 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl der Orts- und Gemeindewehrführer und
deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Gemäß
§ 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter
zu Ehrenbeamten ernannt.
Die
Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht
der Bestätigung der Gemeindevertretung.
