Beschlussvorlage - VO/GV01/2008-073

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt auf der Grundlage der §§ 47 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 47 der Kommunalverfassung M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Erlass der Haushaltssatzung soll vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.

Nach erfolgter Beratung im Hauptausschuss und im Finanzausschuss erfolgt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

Loading...