Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-458

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1  „Wohngebiet Karow“ im

    Bereich des Baufeldes WA 3 am „Karower Ring“ zu ändern (6. Änderung).

    Planungsziel ist, im nicht bebauten Bereich des Quartiers am „Karower Ring“ die

    Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern zu ermöglichen. Der rechtskräftige Plan

    gestattet hier ausschließlich den Bau von Hausgruppen ( Reihenhäusern ).

2. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Bauweise sind der

    städtebaulichen Zielstellung anzupassen und sollen den gestalterischen Übergang an die

    vorhandene Umgebungsbebauung des Baufeldes WA 1 „Am Wallensteingraben“

    gewährleisten.

3. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt

    werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der B- Plan-Änderung liegt ein Antrag des Eigentümers/ Erwerbers der noch unbebauten Grundstücke im Bereich des Baufeldes WA 3 am „ Karower Ring „ zugrunde. Der Antragsteller beabsichtigt, die Grundstücke mit freistehenden Einfamilienhäusern zu bebauen. Da der rechtskräftige B- Plan für die betroffenen Flächen ausschließlich die Errichtung von Hausgruppen ( Reihenhäuser ) vorsieht, kann das Planungsziel nur durch Änderung der entsprechenden Festsetzungen des Planes umgesetzt werden. Der Antragsteller hat sich bereiterklärt, die Kosten der B- Plan Änderung zu übernehmen.

 

Im Ergebnis der Prüfung des Antrages kann festgestellt werden, dass die Änderungen den Planungszielen der Gemeinde zur weiteren Entwicklung des Wohngebietes entsprechen und der bedarfsgerechten Ausweisung von Bauflächen dienen. Die Möglichkeit der Schaffung von Baurecht zur Errichtung freistehender Einfamilienhäuser wird dazu beitragen, dass die noch freien Grundstücke bebaut werden. Die Bebauung der Grundstücke mit  Einzel- und Doppelhäusern entspricht den dörflichen Strukturen und lockert die ursprünglich geplante Bebauungsdichte innerhalb des Wohngebietes auf.

 

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Anlagen

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