Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-458
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Wohngebiet Karow" Gem. Dorf Mecklenburg im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Allris Admin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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23.08.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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07.09.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1 Wohngebiet Karow im
Bereich des Baufeldes WA 3 am Karower Ring zu ändern (6. Änderung).
Planungsziel ist, im nicht bebauten Bereich des Quartiers am Karower Ring die
Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern zu ermöglichen. Der rechtskräftige Plan
gestattet hier ausschließlich den Bau von Hausgruppen ( Reihenhäusern ).
2. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Bauweise sind der
städtebaulichen Zielstellung anzupassen und sollen den gestalterischen Übergang an die
vorhandene Umgebungsbebauung des Baufeldes WA 1 Am Wallensteingraben
gewährleisten.
3. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der B- Plan-Änderung liegt ein Antrag des Eigentümers/ Erwerbers der noch unbebauten Grundstücke im Bereich des Baufeldes WA 3 am Karower Ring zugrunde. Der Antragsteller beabsichtigt, die Grundstücke mit freistehenden Einfamilienhäusern zu bebauen. Da der rechtskräftige B- Plan für die betroffenen Flächen ausschließlich die Errichtung von Hausgruppen ( Reihenhäuser ) vorsieht, kann das Planungsziel nur durch Änderung der entsprechenden Festsetzungen des Planes umgesetzt werden. Der Antragsteller hat sich bereiterklärt, die Kosten der B- Plan Änderung zu übernehmen.
Im Ergebnis der Prüfung des Antrages kann festgestellt werden, dass die Änderungen den Planungszielen der Gemeinde zur weiteren Entwicklung des Wohngebietes entsprechen und der bedarfsgerechten Ausweisung von Bauflächen dienen. Die Möglichkeit der Schaffung von Baurecht zur Errichtung freistehender Einfamilienhäuser wird dazu beitragen, dass die noch freien Grundstücke bebaut werden. Die Bebauung der Grundstücke mit Einzel- und Doppelhäusern entspricht den dörflichen Strukturen und lockert die ursprünglich geplante Bebauungsdichte innerhalb des Wohngebietes auf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,1 kB
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