Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-441

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Hauptsatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg vom 11.08.2009, zuletzt geändert am 11.02.2011 wird eine erneute Änderung erforderlich.

Geändert wird der § 8 Abs. 5 Entschädigungen.

Nach einer routinemäßigen Prüfung der Hauptsatzungen aller kreisangehörigen Ämter und Gemeinden durch die untere Rechtaufsichtsbehörde des Landkreises NWM wurde festgestellt, dass die Entschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Dorf Mecklenburg, den zulässigen Höchstbetrag um 50 Euro monatlich überschreitet. Diese Überschreitung bedarf der Zustimmung des Innenministeriums M-V.

Einwohnerzahl Stand 30.06.2010 – 2.922 EW zulässiger Höchstbetrag 1.100 Euro.

Durch Anweisung des Bürgermeisters wurde ab 01.07.2011 die Entschädigung auf 1.100 Euro reduziert.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei dem Konto „ Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten für den Bürgermeister „ werden in 2011 300 Euro eingespart.

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Anlagen

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