Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-445

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt grundsätzlich der Grundstücksbenutzung für folgende Flurstücke

 

Gemarkung:               Flur            Flurstück

Beidendorf                 1                265, 236/2, 264

Lutterstorf                  1                40, 13,

Saunstorf                   1                49, 10 30/2

Groß Krankow           1                131/2

Bobitz                                    1                 81

 

durch die E.ON edis AG und den Eigentümer des Solarparks Bobitz zu.

Es handelt sich um das Vorhaben zur Verlegung eines 20 kV Kabels von Metelsdorf nach Bobitz. Die betroffenen Flurstücke dürfen nur unter größtmöglicher Schonung benutz werden. Eine entsprechende Entschädigung ist zu zahlen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Die E.ON edis AG beantragt die Verlegung eines 20 kV Kabels für die Einspeisung des Solarparks Bobitz von Metelsdorf bis Bobitz. Betreiber des Solarparks und Eigentümer der Leitung ist die Küstensolar Rostock.

Folgende kommunale Flurstücke sind von der Nutzung betroffen:

 

Gemarkung:               Flur            Flurstück

 

Beidendorf                 1                265, 236/2, 264

Lutterstorf                  1                40, 13,

Saunstorf                   1                49, 10 30/2

Groß Krankow           1                131/2

Bobitz                                    1                 81

 

Im Bereich der Flurstücke 264, Gemarkung Beidendorf und der Flurstücke 49 und 10, Gemarkung Saunstorf möchte die E.ON. edis AG gleichzeitig ein 20 kV Kabel im Graben mitverlegen.

Der Beginn der Baumaßnahme ist für 2011 geplant. Der Eigentümer und die E.ON edis AG sind verpflichtet, Eigentümer und Pächter über Art und Umfang der Baumaßnahme zu informieren und ihr Einverständnis einzuholen.

Loading...