Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-387

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung

    „OT Köchelsdorf“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen

    der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem   

    Ergebnis geprüft : - die Stellungnahmen werden teilweise berücksichtigt

    Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) in der Fassung der  

    Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V

    ( LBauO M- V ) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 ( GVOBI. M- V S. 102 ),    

    beschließt die Gemeindevertretung die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „OT Köchelsdorf“ 

    für das Gebiet der Ortslage Köchelsdorf, bestehend aus Karte mit Zeichenerklärung und den

    inhaltlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher

    Anlagen, als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zumachen;

    dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den

    Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Sachverhalt

 

 

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Anlagen

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