Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-448

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Bobitz beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtrags-haushaltsplan der Gemeinde Bobitz für das Haushaltsjahr 2011.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2011 wurde aufgrund des § 48 Kommunalverfassung M-V notwendig, da bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen (ausschlaggebend ist der Beginn der Maßnahme – Gebäudeumbau zur Kita Bobitz). Gleichzeitig werden die Ertrags- und Aufwandspositionen im Ergebnishaushalt sowie die Einzahlungs- und Auszahlungspositionen im Finanzhaushalt dem bisherigen Verlauf der Haushaltswirtschaft angepasst.

 

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