Beschlussvorlage - VO/GV11/2011-220
Grunddaten
- Betreff:
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Bestimmung des Wahltages zur Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Inge Hein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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24.10.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V ist eine Neuwahl durchzuführen, Wenn eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister oder eine Landrätin oder ein Landrat vorzeitig
aus dem Amt ausscheidet. Eine ehrenamtliche Bürgermeisterin oder ein ehrenamtlicher Bürgermeister wird für den Rest der Wahlperiode gewählt.
Die Sachlage ist mit dem Rücktritt und dem zwischenzeitigen Tod des bisherigen Amtsinhabers von Herrn Manfred Linke eingetreten.
Gemäß § 45 Abs. 2 LKWG M-V ist der Tag der kommunalen Wahlen durch die Gemeindevertretung zu bestimmen. Dabei ist gemäß Abs. 3 Satz 3 dieser Vorschrift zu beachten, dass die Bürgermeisterwahl spätestens fünf Monate nach Feststellung der Notwendigkeit der Wahl durchzuführen ist.
Die Feststellung der Notwendigkeit der Wahl gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 LKWG M-V erfolgte durch den Gemeindewahlleiter am 13.09.2011. Damit wäre bis zum 13.02.2012 die Bürgermeister-Neuwahl in der Gemeinde Ventschow durchzuführen.
Der vorgeschlagene Wahltag liegt somit in der gesetzlich vorgegebenen Frist.
