Beschlussvorlage - VO/GV11/2011-223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Ventschow.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes –KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), ist bei der Gebührenberechnung ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Straßenreinigung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Die bisherige Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Ventschow vom 23.03.2009 war zu überarbeiten, da die für die Gebührensätze zu Grunde gelegte Kalkulation die Jahre 2005 bis 2007 umfasste (Kalkulation ist als Anlage beigefügt).

 

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Anlagen

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