Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Flächennutzungsplan ist so zu ändern, dass die beiden touristischen Zonen der Gemeinde (Gallentin, Bad Kleiner Badestelle und Marina) besser miteinander verbunden werden. Das Mühlengelände ist entlang des Uferweges bis zum Restaurant „Panorama“ in die touristische Zone einzubeziehen, damit über das Mühlengelände am Silo vorbei bis zum Restaurant „Panorama“ eine touristische Bummelzone entwickelt werden kann.

Bei der Veränderung des Flächennutzungsplanes ist darauf zu achten, dass eine Schiffsanlegestelle in Bad Kleinen (und eventuell eine weitere in Gallentin) für eine Fährverbindung zur anderen Seite des Schweriner See und (oder) die Weiße Flotte geschaffen wird.

 

2. Auf der Grundlage des veränderten Flächennutzungsplanes wird ein (oder werden mehrere) Bebauungspla(ä)n(e) aufgestellt. Die Gemeinde erklärt sich grundsätzlich bereit, die Kosten für den (oder die) Bebauungspla(ä)n(e) zu tragen, soweit die finanziellen und eigentumsrechtlichen Bedingungen dafür gegeben sind.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es ist im Interesse der Gemeinde, die Entwicklung für dieses Gebiet voranzutreiben, auch wenn die Investoren noch nicht vorhanden sind. Die Eigentumsverhältnisse müssen aber so sein, dass nicht Dritte durch die Planung der Gemeinde Gewinne erzielen. Wenn Investoren vorhanden sind, sollten sie von vornherein die Kosten der Planung tragen. Falls nicht, ist davon auszugehen, dass die Gemeinde selbst durch die Überplanung profitiert. In jedem Fall muss sich die Gemeinde das Vorkaufsrecht für dieses Gebiet sichern.

 

Anmerkung: Für die Entwicklung des Mühlengeländes ist das Konzept für ein mathematisch-naturwissenschaftliches Zentrum Anlage  des Tourismuskonzeptes Bad Kleinen.

 

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