Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land M-V beschließt die Gemeindevertretung die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Sitzung der GV vom 22.01.2008 hat die Gemeindevertretung die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses beschlossen. Der § 36 Abs. 1 der Kommunalverfassung regelt, dass die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse soweit sie nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, in der Hauptsatzung geregelt werden müssen.

 

Die gegenwärtige Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen sieht keine Bildung von zeitweiligen Ausschüssen vor. Somit wäre der gebildete Ausschuss lediglich ein Beratungsorgan des Bürgermeisters, ohne rechtliche Einflussnahme auf die Beratungen in der Gemeindevertretung.

 

Da der zeitweilige Ausschuss jedoch den gleichen Status erhalten soll, wie ein ständiger Ausschuss, macht es sich erforderlich, eine diesbezügliche Regelung in der Hauptsatzung zu schaffen. Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung trägt dem Rechnung.

 

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