Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-124
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen - Beratung und Beschlussfassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Eckhard Rohde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bad Kleinen
|
Entscheidung
|
|
|
12.03.2008
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der
Sitzung der GV vom 22.01.2008 hat die Gemeindevertretung die Bildung eines
zeitweiligen Ausschusses beschlossen. Der § 36 Abs. 1 der Kommunalverfassung
regelt, dass die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse soweit
sie nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, in der Hauptsatzung geregelt werden
müssen.
Die
gegenwärtige Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen sieht keine Bildung von
zeitweiligen Ausschüssen vor. Somit wäre der gebildete Ausschuss lediglich ein
Beratungsorgan des Bürgermeisters, ohne rechtliche Einflussnahme auf die
Beratungen in der Gemeindevertretung.
Da der
zeitweilige Ausschuss jedoch den gleichen Status erhalten soll, wie ein
ständiger Ausschuss, macht es sich erforderlich, eine diesbezügliche Regelung
in der Hauptsatzung zu schaffen. Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
trägt dem Rechnung.
