Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-126

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 2 Abs.2 Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit der Pflanzenabfalllandesverordnung – PflanzAbfLVO M-V vom 18.06.2001beschließt die Gemeindevertretung ein generelles Verbot von Verbrennen von Gartenabfällen entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat einen diesbezüglichen Antrag gestellt, welcher auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung behandelt werden muss. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Gemeindevertretung nicht zuständige Behörde im Sinne des o. g. Gesetzes und darf über diesen Antrag nicht abstimmen.

Durch den Landkreis NWM gibt es gegenwärtig ein Pilotprojekt im Bereich Grevesmühlen, welches diese Problematik dauerhaft lösen soll. Bei positiver Resonanz beabsichtigt der Landkreis in eigener Zuständigkeit eine diesbezügliche Regelung durch den Kreistag herbeizuführen. Voraussichtlich ist mit einem Ergebnis bis Oktober 2008 zu rechnen.

Loading...