Beschlussvorlage - VO/AA07/2011-177

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) wählt der Amtsausschuss den Leitenden Verwaltungsbeamten, Herrn Eckhard Rohde, als Gemeindewahlleiter und Frau Inge Hein, als stellvertretende Gemeindewahlleiterin.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Das oben genannte Gesetz regelt neu, dass die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen durch die entsprechenden Vertretungen gewählt werden müssen. Alle amtsangehörigen Gemeinden haben diese Aufgabe auf das Amt übertragen. Daher muss der Amtsausschuss dieses Wahlorgan wählen.

 

Alle Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2012 mit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Ventschow statt. Daher ist dieses Organ umgehend zu besetzen

Loading...