Beschlussvorlage - VO/AA07/2011-180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung des Amtsvorstehers für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2009.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Amtsausschuss hat gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V, über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung zu beschließen. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Amtsvorstehers.

Verweigert der Amtsausschuss die Entlastung oder spricht er diese mit Einschränkungen aus, so hat er dafür die Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, prüft der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen die Jahresrechnung.

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