Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-469

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 132 Abs. 2 und § 176 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV (KV-MV) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), in Verbindung mit den Hinweisen zur Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Amtsblatt  für Mecklenburg-Vorpommern vom 26. August 2011 (Seite 526) werden

 

                            Herr Hans-Jürgen Quandt

                            Herr Henryk Glowalla und

                            Herr Steffen Pittelkow

 

aus dem Amtsausschuss abberufen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die neue Kommunalverfassung M-V regelt im § 132 (2) die Besetzung der zusätzlichen Mitglieder neu. (Tabelle siehe Anlage) Gemäß § 176 Abs. 4 KV-MV ist die Zahl der weiteren Mitglieder der Amtsausschüsse mit Wirkung vom 1. Januar 2012 den geänderten Bestimmungen anzupassen. Dazu haben die Gemeindevertreter sämtliche zu weiteren Mitgliedern des Amtsausschuss gewählten Personen abzuberufen. Sofern erforderlich, ist eine Neuwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorzunehmen.

Die Gemeinde Bobitz verfügt über 2 weitere Mitglieder im Amtsausschuss.

 

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