Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-469
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung von Mitgliedern aus dem Amtsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Eckhard Rohde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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21.11.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 132 Abs. 2 und § 176 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV (KV-MV) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), in Verbindung mit den Hinweisen zur Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern vom 26. August 2011 (Seite 526) werden
Herr Hans-Jürgen Quandt
Herr Henryk Glowalla und
Herr Steffen Pittelkow
aus dem Amtsausschuss abberufen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die neue Kommunalverfassung M-V regelt im § 132 (2) die Besetzung der zusätzlichen Mitglieder neu. (Tabelle siehe Anlage) Gemäß § 176 Abs. 4 KV-MV ist die Zahl der weiteren Mitglieder der Amtsausschüsse mit Wirkung vom 1. Januar 2012 den geänderten Bestimmungen anzupassen. Dazu haben die Gemeindevertreter sämtliche zu weiteren Mitgliedern des Amtsausschuss gewählten Personen abzuberufen. Sofern erforderlich, ist eine Neuwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorzunehmen.
Die Gemeinde Bobitz verfügt über 2 weitere Mitglieder im Amtsausschuss.
