Beschlussvorlage - VO/GV10/2007-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt auf Grundlage des § 52 der Kommunalverfassung M-V, die Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt in Höhe von 2.700 Euro für den Erwerb eines Grundstücks am Schweriner See, Flurstück 276/1 Flur 2 Gemarkung Hohen Viecheln.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das unmittelbar am Schweriner See liegende Grundstück in der Gemarkung Hohen Viecheln Flur 2, Flurstück 276/1 mit einer Größe von 1.266 m² stand am 07.06.2007 zur Zwangs-

versteigerung. Der Erwerb des Grundstückes war zu einem sehr günstigen Preis möglich (ca. 2,- €/m²). Der Kauf des Seegrundstücks ist notwendig, um die Gemeindeentwicklung weiterhin positiv voranzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.700,00 Euro beinhaltet

                                                                                    2.600,00 Euro für den Grundstückskauf

                                                                                       100,00 Euro Grunderwerbsteuer

 

Die Ausgaben fallen bei der Haushaltsstelle 10/2.88000.93200 mit 2.700,00 Euro an.

Die Deckung ist in entsprechender Höhe durch Mittel der allgemeinen Rücklage gegeben.

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