Beschlussvorlage - VO/GV03/2011-176

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Auf der Grundlage der §§ 132 Abs. 2 und 176 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV (KV-MV) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), in Verbindung mit den Hinweisen zur Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Amtsblatt  für Mecklenburg-Vorpommern vom 26. August 2011 (Seite 526), wird Frau Sielaff aus dem Amtsausschuss abberufen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die neue Kommunalverfassung M-V regelt im § 132 (2) die Besetzung der zusätzlichen Mitglieder der Amtsausschüsse neu (siehe Anlage). Gemäß § 176 Abs. 4 KV-MV ist die Zahl der weiteren Mitglieder der Amtsausschüsse mit Wirkung vom 1. Januar 2012 den geänderten Bestimmungen anzupassen.

 

Dazu haben die Gemeindevertreter sämtliche zu weiteren Mitgliedern des Amtsausschuss gewählten Personen abzuberufen. Sofern erforderlich, ist eine Neuwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorzunehmen.

 

Die Gemeinde Groß Stieten verfügt über keine weiteren Mitglieder im Amtsausschuss

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Anlagen

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