Beschlussvorlage - VO/GV03/2011-177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung der Jahresrechnung 2009 und die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Jahresrechnung spätestens am 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

Aufgrund der Umstellung der Haushaltswirtschaft von der Kameralistik auf die Doppik, wurde das Haushaltsjahr 2009 später geschlossen und die Jahresrechnung später erstellt.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, prüft der Finanzausschuss der Gemeinde Groß Stieten die Jahresrechnung.

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