Beschlussvorlage - VO/GV03/2011-178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2009.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung zu beschließen. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, prüft der Finanzausschuss der Gemeinde Groß Stieten die Jahresrechnung.

 

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