Beschlussvorlage - VO/GV03/2011-179

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2012.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Für das Haushaltsjahr 2012 wurde der dritte doppische Haushalt erstellt.

Es liegt noch keine bestätigte Eröffnungsbilanz vor, deshalb kann noch kein Ausweis des Eigenkapitals in der Haushaltssatzung erfolgen.

Loading...