Beschlussvorlage - VO/GV03/2011-180
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsicherungskonzept 2012 der Gemeinde Groß Stieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Allris Admin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Groß Stieten
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Vorberatung
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07.11.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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07.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 43 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.
Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist aufgrund § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben, und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).
Der Haushaltsplan 2012 konnte im Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden. Der Ausgleich des Finanzhaushaltes kann nur durch den Einsatz letzter liquider Reservemittel und der Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln erreicht werden.
