Beschlussvorlage - VO/GV03/2011-180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Groß Stieten beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept 2012.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist aufgrund § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben, und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushaltsplan 2012 konnte im Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden. Der Ausgleich des Finanzhaushaltes kann nur durch den Einsatz letzter liquider Reservemittel und der Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln erreicht werden.

 

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