Beschlussvorlage - VO/GV02/2011-273

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Lübow beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Feststellung der Jahresrechnung und die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen für die ehemalige Gemeinde Schimm.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Jahresrechnung spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

Für das Haushaltsjahr 2009 wurde die letzte kamerale Jahresrechnung erstellt. Hierbei galt es die Regelungen zur Überleitung vom kameralen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern zu beachten.

Das Jahr 2009 wurde daher zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen.

Mit der Kommunalwahl im Jahr 2009 haben die Gemeinden Lübow und Schimm fusioniert. Der Haushalt 2009 wurde für die ehemalige Gemeinde Schimm bis zum Jahresende separat weitergeführt und auch separat abgeschlossen. Alle Bestände wurden zum Jahresende auf die Gemeinde Lübow übertragen.

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