Beschlussvorlage - VO/GV10/2011-273

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt, ab 01.01.2012 als Anteil der Wohnsitzgemeinde  an den Platzkosten der Kindertagesstätte Bad Kleinen zusätzlich zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Anteil von 50 % pro Platz den finanziellen Zuschuss zu tragen, der seit 10/2008 bis jetzt als freiwillige Leistung getragen wurde (Anlage 3).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am  11.10. 2011 wurden für die Betreuungskategorien Kinderkrippe, Kindergarten und Hort der Kindertagesstätte „Uns Flinkfläuter“ Bad Kleinen beim Landkreis Nordwestmecklenburg die Platzkosten neu verhandelt.

Gemäß § 20 KiföG M-V hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,  den Anteil der Wohnsitzgemeinde in Höhe von mindestens 50 vom Hundert zu tragen (Anlage 2 – Beiträge 50/50).

Die Eltern haben diejenigen Mehrkosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass sie eine Kindertageseinrichtung wählen, die nicht im Gebiet der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts, zu dem diese Gemeinde gehört, liegt. Da die Gemeinde Hohen Viecheln keine eigene Einrichtung hat, besuchen die meisten Kinder die Einrichtung in Bad Kleinen.

 

Mit Beschluss-Nr. VO/GV08/2011-836 der Gemeindevertretung Bad Kleinen vom 02.11.2011 wurden die Platzkosten (Anlage 1) beschlossen.

Zusätzlich zu den 50 % des gesetzlich vorgeschriebenen Anteils an den Platzkosten und zu dem bisher zusätzlichen freiwilligen Anteil hat die Gemeinde Bad Kleinen eine weitere Stützung der Kitakosten, besonders im Krippenbereich, vorgenommen. Dies ist bereits darauf ausgerichtet, dass die Koalitionsverhandlungen unseres Landes eine Stützung der Eltern von 100 Euro pro Krippenplatz vorsehen. In diesem Zusammenhang sollen die Eltern für einen Krippenplatz nicht mehr zahlen, als für einen Kindergartenplatz.

Bisher hat sich die Gemeinde Hohen Viecheln an den zusätzlichen freiwilligen Anteilen der Gemeinde Bad Kleinen orientiert.

Aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes, das die Gemeinden verpflichtet, keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen zu erbringen, darf die Gemeinde Hohen Viecheln keine höheren Zuschüsse pro Platz zahlen, als sie in der Vergangenheit gezahlt hat.   

Zu den zusätzlichen Leistungen kommt hinzu, dass die Kosten für einen Kitaplatz im Zeitraum von 2008 bis 2011 gestiegen sind. Damit erhöht sich automatisch der Anteil, den die Gemeinde zu tragen hat. Werden die Eltern an dieser Erhöhung nicht proportional beteiligt, vergrößert sich der Unterschied zwischen kommunalen Anteil und Anteil der Eltern immer weiter.

Derzeit besuchen 3 Krippenkinder, 12 Kindergartenkinder und 14 Hortkinder der Gemeinde Hohen Viecheln die Kindertagesstätte Bad Kleinen.

 

Da in den letzten Jahren durch die Gemeindevertretung Hohen Viecheln eine Beteiligung an den Platzkosten entsprechend der Beschlussfassung der Gemeinde Bad Kleinen erfolgte

(Anlage 2) ist über die neue Beteiligung (Anlage 3) zu beschließen.

 

Bei einer Stützung der Kitaplätze mit dem gleichen Betrag wie bisher pro Platz fällt die Erhöhung der Kitakosten für die Eltern im Bereich des Kindergartens und des Hortes sehr moderat aus. In der Krippe ist die Steigerung stärker, aber noch im Bereich dessen, was den Eltern zugemutet werden kann. Eine Steigerung der Beiträge auf die gesetzlich vorgeschriebenen 50 % wird nicht als annehmbar angesehen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Erhöhung der Platzkosten in der Kita Bad Kleinen steigt der gesetzliche Anteil an den Platzkosten bei der derzeitigen Kinderzahl auf 34.183,80 €.

Bei der zusätzlichen finanziellen Stützung der Plätze wie bisher entstehen der Gemeinde insgesamt Mehrkosten von 1.934,52 € bei der derzeitigen Kinderzahl.

 

 

 

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Anlagen

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