Beschlussvorlage - VO/GV10/2011-275

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 132 Abs. 2 und § 176 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV (KV-MV) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), in Verbindung mit den Hinweisen zur Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Amtsblatt  für Mecklenburg-Vorpommern vom 26. August 2011 (Seite 526) wird

 

                            Frau Michaela Hinz

 

zum 31.12.2011 aus dem Amtsausschuss abberufen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die neue Kommunalverfassung M-V regelt im § 132 (2) die Besetzung der zusätzlichen Mitglieder neu. (Tabelle siehe Anlage) Gemäß § 176 Abs. 4 KV-MV ist die Zahl der weiteren Mitglieder der Amtsausschüsse mit Wirkung vom 1. Januar 2012 den geänderten Bestimmungen anzupassen. Dazu haben die Gemeindevertreter sämtliche zu weiteren Mitgliedern des Amtsausschuss gewählten Personen abzuberufen. Sofern erforderlich, ist eine Neuwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorzunehmen.

Die Gemeinde Hohen Viecheln verfügt über kein weiteres Mitglieder im Amtsausschuss.

 

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