Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-855
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept 2012 der Gemeinde Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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17.11.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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08.12.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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21.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 43 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.
Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben, und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).
Der Haushalt 2012 konnte im Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden. Der Ausgleich des Finanzhaushaltes ist nur möglich durch die Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln bzw. durch Investitionskreditmittel.
Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2010, welches fortgeschrieben wird.
