Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-865

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss VO/GV08/2011-836 hinsichtlich der Elternbeiträge im Hort zu ändern. Der monatliche Elternbeitrag ab 01.01.2012 im Hort beträgt ganztags 73,00 Euro und Teilzeit 42,00 Euro.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 30.11.2011 wurde durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Jahr 2012 die Höhe der Landes- und Kreismittel neu festgelegt. Diese haben sich für 2012 geringfügig erhöht.

 

Unter Berücksichtigung der neuen Landes- und Kreismittel sinkt der monatliche Elternbeitrag für die Hortbetreuung bei der 50/50- Regelung unter die im Beschluss festgelegten 74,00 Euro.

Das Kindertagesrderungsgesetz M-V legt fest, dass die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den Finanzierungsbedarf nach Abzug der Landes- und Kreismittel in Höhe von mindestens 50 vH zu tragen hat.

Da die Gemeinde einen Betrag als monatlichen Elternbeitrag festgelegt hat, der für die Eltern unter den 50 vH liegt, macht sich  eine Änderung des Beschlusses notwendig.

Für die Eltern sinkt der im Beschluss vom 02.11.2011 in der Gemeindevertretung festgelegte Betrag bei einer Ganztagsbetreuung von 74 Euro auf 73 Euro monatlich und bei einer Teilzeitbetreuung von 43 Euro auf 42 Euro monatlich pro Hortplatz.

 

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Anlagen

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