Beschlussvorlage - VO/GV10/2011-284
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept 2012 der Gemeinde Hohen Viecheln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Margot Baustian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Hohen Viecheln
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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23.01.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 43 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.
Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist aufgrund § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben, und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).
Der Haushaltsplan 2012 der Gemeinde Hohen Viecheln konnte im Ergebnis nicht ausgeglichen werden. Der Ausgleich des Finanzhaushaltes kann nur durch den Einsatz liquider Reservemittel erreicht werden.
