Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-491

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Photovoltaikanlage Dalliendorf“. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von ca. 6 ha.

 

      Planungsziel ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage.

 

2.    Der geplanten Nutzung entsprechend ist das Baugebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung als Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung der Errichtung einer Photovoltaikanlage auszuweisen.

 

3.              Die Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

 

4.              In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.

 

5.   Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Aufstellung des Bebauungsplanes liegt ein Antrag der GAA- Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg Vorpommern mbH zugrunde. Die GAA vertritt das Land Mecklenburg- Vorpommern und plant, die ehemalige Sonderabfalldeponie Dalliendorf mit einer Photovoltaikanlage zu bestücken, die eine Leistung von ca. 1,2 Megawatt ( Peak ) haben wird. Die Sanierung der ehemaligen Deponie wurde durch die GAA im Frühjahr 2011 abgeschlossen.

Die Errichtung und der Betrieb der Anlage soll durch einen Investor/ Betreiber erfolgen, der die Flächen langfristig von der GAA pachtet.

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Altlastverdachtsfläche/ Deponie gekennzeichnet. Um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen, ist der FNP entsprechend den Planungsabsichten zu ändern und die Fläche als Sondergebiet „Photovoltaikanlage“ darzustellen.

 

Mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

 

Der Antragsteller hat erklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Planung entstehen, zu übernehmen.

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Anlagen

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