Beschlussvorlage - VO/GV09/2012-488

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept 2012.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist aufgrund § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben, und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushaltsplan 2012 der Gemeinde Bobitz konnte im Ergebnis nicht ausgeglichen werden. Der Ausgleich des Finanzhaushaltes kann nur durch Inanspruchnahme von Kassenkreditmitteln erreicht werden.

Loading...