Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-087
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Lutterstorf der Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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01.04.2008
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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21.04.2008
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Beschlussvorschlag
1. Für das
Gebiet : Ortslage Lutterstorf, Flur 1, Flurstücke – Nr. 9/1, 9/3, 10/3,
10/7 – 10/10 soll eine
Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Das
Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
2. Es
werden folgende Planungsziele angestrebt :
-
Einbeziehung
der Grundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Lutterstorf
-
Schaffung
der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende
Wohnbebauung im Rahmen der ursprünglichen Siedlungsstruktur
-
Art
und Maß der baulichen Nutzung sind der Umgebungsbebauung anzupassen
-
Die
geplante bauliche Nutzung der Grundstücke entspricht der Nutzungsart eines
„
Allgemeinen Wohngebietes – WA „ nach § 4 BauNVO
3. Die
erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Natur- und
Landschaftsschutzes sind zu ermitteln und
im Plan festzusetzen.
4. Der
Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Planaufstellung liegt ein Antrag des Herrn Külper
zugrunde.
Der Antragsteller beabsichtigt, für eine Teilfläche des
Flurstückes- Nr. 10/8 in Lutterstorf,
Baurecht für eine ergänzende Wohnbebauung zu erlangen. Die
hier vorhandenen ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäude und baulichen
Anlagen sind baufällig und stellen einen städtebaulichen Missstand dar.
Das Grundstück liegt am Rand der bebauten Ortslage und wird über den zum ehemaligen Gutshaus führenden öffentlichen Weg erschlossen. Die direkte Anbindung der hinterliegenden Grundstücke ist privatrechtlich zu klären.
Da das Plangebiet im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbauland ausgewiesen ist, aber nicht vom Geltungsbereich der für den Ortteil aufgestellten Abrundungssatzung erfasst wird, ist es städtebaulich sinnvoll auch die bebauten Grundstücke in die Satzung aufzunehmen und somit in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist vom Geltungsbereich des B- Planes Nr. 3 abzugrenzen. Diese Voraussetzung wird mit der beabsichtigten B- Plan Änderung erfüllt.
Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, alle Kosten,
die im Zusammenhang mit der Überplanung entstehen, zu übernehmen.
