Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für das Gebiet : Ortslage Lutterstorf, Flur 1, Flurstücke – Nr. 9/1, 9/3, 10/3, 10/7 – 10/10 soll eine

    Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt :

-          Einbeziehung der Grundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Lutterstorf

-          Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende

Wohnbebauung im Rahmen der ursprünglichen Siedlungsstruktur

-          Art und Maß der baulichen Nutzung sind der Umgebungsbebauung anzupassen

-          Die geplante bauliche Nutzung der Grundstücke entspricht der Nutzungsart eines

      „ Allgemeinen Wohngebietes – WA „ nach § 4 BauNVO

3. Die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Natur- und   

    Landschaftsschutzes sind zu ermitteln und im Plan festzusetzen.

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Planaufstellung liegt ein Antrag des Herrn Külper zugrunde.

Der Antragsteller beabsichtigt, für eine Teilfläche des Flurstückes- Nr. 10/8 in Lutterstorf,

Baurecht für eine ergänzende Wohnbebauung zu erlangen. Die hier vorhandenen ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäude und baulichen Anlagen sind baufällig und stellen einen städtebaulichen Missstand dar.

Das Grundstück liegt am Rand der bebauten Ortslage und wird über den zum ehemaligen Gutshaus führenden öffentlichen Weg erschlossen. Die direkte Anbindung der hinterliegenden Grundstücke ist privatrechtlich zu klären.

Da das Plangebiet im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbauland ausgewiesen ist, aber nicht vom Geltungsbereich der für den Ortteil aufgestellten Abrundungssatzung erfasst wird, ist es städtebaulich sinnvoll auch die bebauten Grundstücke in die Satzung aufzunehmen und somit in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen. 

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist vom Geltungsbereich des B- Planes Nr. 3 abzugrenzen. Diese Voraussetzung wird mit der beabsichtigten B- Plan Änderung erfüllt.

Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Überplanung entstehen, zu übernehmen.

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