Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-864

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Tierzucht GUT Losten, am 25.11.2011                           = 500,00 € (Geldspende)   für Bänke

Manfred Stüdemann, Bad Kleinen, am 1.12.2011          = 100,00 € (Geldspende)   für Bänke

Hans Kreher, Bad Kleinen, am 4.01.2012                       = 500,00 € (Geldspende)   für Bänke

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Ab einer Wertgrenze von 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung.

 

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