Beschlussvorlage - VO/GV12/2011-238
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Allris Admin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Barnekow
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.02.2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Barnekow
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.02.2012
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
M-V, die Annahme folgender Spenden:
Rasmus SGS Scharf & Spegel GbR, Barnekow, am 6.10.2011 = 300,00 für FFw
am 6.10.2011 = 200,00 für Frauen-
Seniorengruppe
Wohnungsbaugesellschaft Gägelow GmbH, am 15.12.2011 = 100,00 für Senioren
der Gemeinde
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach §2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Ab einer Wertgrenze von 100 entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung.
