Beschlussvorlage - VO/GV12/2011-238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung

M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Rasmus SGS Scharf & Spegel GbR, Barnekow, am 6.10.2011   =  300,00 €   für  FFw

                                                                             am 6.10.2011   = 200,00 €   für  Frauen-

                                                                                                                          Seniorengruppe

 

Wohnungsbaugesellschaft Gägelow GmbH, am 15.12.2011       =  100,00 €   für  Senioren

                                                                                                                            der Gemeinde

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach §2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Ab einer Wertgrenze von 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung.

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