Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung  für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Feststellung der Jahresrechnung 2009 und die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Jahresrechnung spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

Für das Haushaltsjahr 2009 wurde die letzte kamerale Jahresrechnung erstellt.  Hierbei galt es die Regelungen zur Überleitung vom kameralen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern zu beachten.

Das Jahr 2009 wurde daher zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen.

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