Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-496

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2009.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung zu beschließen. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Dorf Mecklenburg geprüft.

Eine Entlastung wird empfohlen.

 

Der Bürgermeister ist gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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