Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-502

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Mecklenburger Bedachungs GmbH, Groß Stieten, am 5.09.2011       = 4.525,72 € (Sachspende)  für Dachdeckerarbeiten an der Mehrzweckhalle Dorf Mecklenburg

 

ITS Ing.-Büro für Tief- und Straßenbau, Wismar, am 26.09.2011        =    100,00 € (Geldspende) für Heimat- und Kulturpflege

 

Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg, am 9.01.2012                    =    300,00 €

(Geldspende) für FFw Dorf Mecklenburg

 

Egger Holzwerkstoffe GmbH, Wismar, am 10.01.2012                        =    872,00 €

(Geldspende) für KITA Dorf Mecklenburg

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach §2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach §2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Ab einer Wertgrenze von 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendungen.

 

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